Der Vertrag von Lissabon
Die Bedeutung des Vertrages:
Neoliberalismus – Privatisierung – Finanzdiktatur
Beispiele aus dem Vertragswerk:
Der Vertrag von Lissabon sorgt für eine Beendigung des in Deutschland geltenden Funktionsvorbehalts (Art. 33 Abs. 4 GG).
Öffentliche Aufgaben (Gerichtsbarkeit, Polizei, Verwaltung etc.) werden in die Hände privater Unternehmen gelangen und folgen somit den menschenverachtenden regeln der Profitmaximierung.
Aus der Niederlassungsfreiheit leitet der Gerichtshof der EU das Recht der Unternehmen ab, in der Rechtsform ihres Herkunftslandes in allen Mitgliedstaaten tätig werden zu dürfen (französische societé anonyme, britische limited company etc.).
Die Folge ist, dass jedenfalls der deutschen Unternehmermitbestimmung für die die deutschen Gewerkschaften lange und hart gekämpft haben, der Todesstoß versetzt wird. Das wird eine gravierende Verschlechterung unserer Arbeitsbedingungen zur Folge haben.
Die Grundrechtecharte des Vertrags ermöglicht entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe (Art. 102 GG) die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
Durch den Vertrag von Lissabon werden die militärischen Belange der Mitgliedstaaten zentralisiert in der Europäischen Verteidigungsagentur verwaltet. Im Vertrag wird eine Verpflichtung zur militärischen Aufrüstung der Mitglieder per Gesetz vorgeschrieben (Art. I-41 Abs.3 Unterabs. 2 VV). Die EU ermächtigt sich außerdem, Angriffskriege gegen Drittländer zu führen (Art. III-309 Abs. 1 S.2 VV).
Dank an Kameraden O.M. für diese Zusammenstellung.